Verhinderungspflege & Urlaubsvertretung
(nach § 39 SGB XI)

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Wenn die Pflegeperson selbst Hilfe braucht: Zeit für eine Pause ohne schlechtes Gewissen

Die Pflege eines geliebten Menschen ist eine Vollzeitaufgabe, die enorme körperliche und mentale Kraft kostet. Doch was passiert, wenn Sie als pflegender Angehöriger selbst einmal krank werden, einen dringenden eigenen Arzttermin wahrnehmen müssen oder einfach mal für zwei Wochen in den Urlaub fahren möchten, um die Batterien wieder aufzuladen? Viele Betroffene plagt in diesem Moment ein schlechtes Gewissen oder die nackte Angst: Wer sorgt in meiner Abwesenheit dafür, dass die Medikamente pünktlich genommen werden und die gewohnte Pflege nahtlos weiterläuft?

Niemand kann rund um die Uhr ohne Pause funktionieren. Der Altenpflegedienst Goldene Jahre bietet Ihnen in Frankfurt am Main und der Rhein-Main-Region die perfekte Lösung: Mit unserer professionellen Verhinderungspflege (auch Urlaubs- oder Krankheitsvertretung genannt) übernehmen wir die stundenweise oder tageweise Pflege, damit Sie beruhigt Ihre Auszeit genießen können – im sicheren Wissen, dass Ihr Angehöriger bestens versorgt ist.

Unsere Leistungen bei der Verhinderungspflege im Überblick

Unsere Vertretung richtet sich ganz flexibel nach Ihrem Bedarf. Wir passen uns dem gewohnten Tagesablauf des Klienten nahtlos an, sodass für ihn trotz Ihrer Abwesenheit keine Unruhe entsteht.

Finanzielle Unterstützung: Nutzen Sie Ihr volles Budget!

Viele Familien in Frankfurt wissen gar nicht, dass die Pflegekasse ein separates, großes Budget für diese Art der Entlastung bereitstellt. Sie müssen diese Kosten also nicht aus eigener Tasche zahlen!

Wir beraten Sie in einem persönlichen Gespräch umfassend dazu, wie wir dieses Budget für Sie optimal ausschöpfen, ohne dass Ihnen private Kosten entstehen.

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege (FAQ)

Bei einer rein stundenweisen Verhinderungspflege (unter 8 Stunden am Tag) wird das reguläre Pflegegeld überhaupt nicht gekürzt und läuft zu 100 % normal weiter! Bei einer tageweisen Vertretung (über 8 Stunden) zahlt die Kasse für den ersten und letzten Tag das volle Pflegegeld, für die Tage dazwischen wird es zur Hälfte weitergezahlt.

Nein, bei uns müssen Sie kein Geld auslegen. Wir rechnen die erbrachten Leistungen nach der Bestätigung direkt und transparent mit Ihrer Pflegekasse über das Verhinderungspflege-Budget ab.

Die einzige Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 besitzt und zuvor mindestens sechs Monate lang durchgehend in der häuslichen Umgebung gepflegt wurde (die sogenannte „Vorpflegezeit“). Wir prüfen das im Erstgespräch gerne gemeinsam mit Ihnen.

Häufig gestellte Fragen

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